Das neue Parlament hat ein Gesetz erlassen, dass es ermöglicht, den Generalstaatsanwalt zu entlassen.
Der amtierende Generalstaatsanwalt soll offenbar abgelöst werden. Seit Wochen gibt es Streit zwischen Frau Sandu und ihm.
Die Befürworter des Gesetzes meinen, so die Korruptionsbekämpfung verbessern zu können (dem Amtsinhaber wird vorgeworfen, hier nicht genug zu tun).
Die Gegner sagen, dass dies die Unabhängigkeit der Justiz unterhöhlt. Im Ergebnis werde dies die Korruption sogar befördern. Dieses Gesetz widerspreche auch den Empfehklungen der Venedig-Kommission.
Der Amtsinhaber plant nun, sobald das Gesetz veröffentlicht ist das Verfassungsgericht anzurufen.
Im Sinne der Klarheit dürfte eine Entscheidung des Verfassungsgericht wirklich sinnvoll sein, meine ich (Franz-Anton Plitt).
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Source: www.infotag.md/politics-en/293782/