Das Verfahren zum Generalstaatsanwalt dauert an.
Sein Hausarrest wurde vor Ablauf der ersten 30 Tage verlängert.
Hinsichtlich der Frage, ob und was ihm vorzuwerfen ist gehen die Meinungen nach wie vor auseinander.
Derzeit wird stark thematisiert der Vorgang um die Ausweisung einiger türkischer Lehrer im Gefolge des Putschversuches gegen den türkischen Präsidenten Erdogan im Jahre 2016.
Hierzu nahmen nun die Anwälte von Hr. Stoianoglo Stellung. Demnach wäre allen möglichen Leuten was vorzuwerfen, nicht aber dem damals noch gar nicht im Amt befindlichen heutigen Generalstaatsanwalt.
Andererseits wird seitens des derzeitigen Justizministers behauptet, Hr. Stoianoglo wäre von einer derzeit nicht in Moldova befindlichen Person angewiesen worden, nicht zurückzutreten – obwohl er dazu angeblich bereit gewesen sei.
Sollte einer der ins Exil gegangenen Oligarchen einen solchen Einfluss auf den Generalstaatsanwalt haben wäre das natürlich völlig untragbar.
Nur: Es werden keine Belege genannt und nicht einmal der Name dieser „Person, die sich derzeit außerhalb Moldovas befindet“ (frei und übersetzt zitiert).
Es wäre nach meiner persönlichen Meinung (Franz-Anton Plitt) nicht nur ungerecht sondern staatspolitisch höchst falsch, wegen eines (bislang offenbar) ziemlich unbewiesenen Verdachtes den Generalstaatsanwalt (bzw. andere Justizangehörige) aus dem Amt zu entfernen. Denn dann kann zukünftig jeder an der Macht befindliche Mensch jederzeit den Generalstaatsanwalt (und alle anderen Personen) unter Druck setzen bzw. ausschalten. Und dann gibt es keine unabhängige Justiz (mehr?).
Also es bleibt spannend.
Source: www.ipn.md/en/lawyers-for-stoianoglo-scps-decision-shows-lack-of-analysis-7967_1085887.html