Nach der Nichtigerklärung des Notstandes durch das Verfassungsgerichts musste eine neue Regelung zur Einreise her.
Das wurde sehr schnell gemacht.
Hier gehts zur neuen Einreiseregelung.
Die interessantesten Infos stehen im Anhang.
Nun kann man einen etwa benötigten PCR-Tests auch in deutscher Sprache vorlegen, siehe 4.1.
Wie bereits früher, aber anders als zuletzt, dürfen Geschäftsreisende mit den notwendigen Belegen jetzt meist wieder ohne PCR-Test und ohne Quarantäne einreisen. Siehe hierzu unter Punkten 4.3.5 und 4.3.6 des Anhangs.
Source: https://gov.md/sites/default/files/hotarire_cnesp_nr._54_din_29.04.2021_red.pdf